Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ipac GmbH für den Geschäftskundenbereich unter oxc.vision (nachfolgend „OXC“). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern.

1. Geltung und Vertragspartner

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ipac GmbH, Wienerstraße 42a, 2120 Wolkersdorf, Österreich, FN 494200s, Bezirksgericht Mistelbach (nachfolgend „OXC“), und ihren Kundinnen und Kunden über die Website oxc.vision.

1.2   OXC liefert ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinn des § 1 UGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes kommen nicht zustande. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken handelt. OXC ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft und die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu überprüfen und Nachweise zu verlangen.

1.3   Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn OXC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit OXC ihnen im Einzelfall ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Es gilt die bei Absendung der Bestellung veröffentlichte Fassung dieser AGB.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1   Auf der Website werden keine Preise angezeigt. Die Darstellung der Produkte im Händlerbereich ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

2.2   Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die darin bezeichneten Waren ab. Der Kunde ist an dieses Angebot fünf Werktage ab Absendung gebunden.

2.3   OXC prüft jede eingehende Bestellung, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Konditionen und Zahlungsfähigkeit des Kunden. Eine automatisierte elektronische Eingangs- oder Bestellbestätigung erfolgt nicht.

2.4   Der Vertrag kommt erst zustande, wenn OXC die Bestellung durch eine gesonderte Bestellbestätigung in Textform annimmt oder die Ware übergibt. Die Bestellbestätigung enthält die Preise, die Versandkosten und die voraussichtliche Lieferzeit und ist für Inhalt und Umfang des Vertrags maßgeblich.

2.5   OXC ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, und kann die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.6   Die Parteien vereinbaren, soweit gesetzlich zulässig, dass die §§ 9 und 10 des E-Commerce-Gesetzes auf ihre Geschäftsbeziehung keine Anwendung finden.

3. Preise und Zahlung

3.1   Da auf der Website keine Preise angezeigt werden, gelten die Preise der Händlerpreisliste von OXC in der bei Absendung der Bestellung gültigen Fassung, die OXC dem Kunden gesondert zur Verfügung stellt. Maßgeblich ist der in der Bestellbestätigung genannte Preis.

3.2   Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten nach Punkt 5.

3.3   Von OXC genannte Verkaufspreisempfehlungen sind ausdrücklich unverbindlich. Der Kunde ist in der Gestaltung seiner Weiterverkaufspreise frei.

3.4   Bei Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt die Rechnungslegung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Der Kunde hat eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekanntzugeben und an den erforderlichen Nachweisen mitzuwirken; andernfalls ist OXC berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuverrechnen.

3.5   Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung, fällig innerhalb von  14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. OXC ist berechtigt, insbesondere bei Erstbestellungen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen.

3.6   Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Kunde ersetzt zudem den Pauschalbetrag von 40 Euro gemäß § 458 UGB sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten. OXC ist berechtigt, offene Lieferungen zurückzuhalten und sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen.

3.7   Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von OXC.

4.2   Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an OXC ab; OXC nimmt die Abtretung an. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.

4.3   Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, hat der Kunde OXC unverzüglich zu verständigen und die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

5. Lieferung, Versandkosten und Gefahrübergang

5.1   OXC liefert in sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Lieferungen in Drittstaaten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung; anfallende Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstige Abgaben trägt in diesem Fall der Kunde.

5.2   Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union gelten einheitlich folgende Versandkosten, bemessen nach dem Nettowarenwert der Bestellung: bis 99,99 Euro netto 8,00 Euro netto; von 100,00 bis 299,99 Euro netto 14,00 Euro netto; ab 300,00 Euro netto erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Die für die konkrete Bestellung anfallenden Versandkosten werden in der Bestellbestätigung ausgewiesen.

5.3   Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. OXC ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt; bei von OXC veranlassten Teillieferungen fallen die Versandkosten nur einmal an.

5.4   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.

5.5   Kann OXC aus nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Ausfall eines Vorlieferanten, nicht rechtzeitig liefern, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht (Warranty Claim)

6.1   Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 UGB anzuzeigen. Offen erkennbare Mängel sowie Falsch- und Mengenlieferungen sind innerhalb von sieben Werktagen ab Entdeckung.

6.2   Die Anzeige hat über die Seite „Warranty Claim“ im geschützten Händlerbereich zu erfolgen, ersatzweise in Textform an info@opticalxchange.com. Sie muss Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, Artikelnummer, Menge, eine Beschreibung des Mangels und aussagekräftige Fotos enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der vollständigen Anzeige bei OXC.

6.3   Äußerlich erkennbare Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen und zu dokumentieren.

6.4   Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1   Es gelten die §§ 922 ff ABGB mit den nachstehenden Maßgaben. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ablieferung.

7.2   OXC ist berechtigt, nach eigener Wahl zunächst durch Verbesserung oder Austausch Abhilfe zu schaffen. Preisminderung oder Wandlung kann der Kunde erst verlangen, wenn Verbesserung und Austausch fehlgeschlagen, unmöglich oder unverhältnismäßig sind.

7.3   Die Vermutung des § 924 ABGB wird abbedungen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

7.4   Keine Gewährleistung besteht für Mängel aus normaler Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung, eigenmächtigen Änderungen, unsachgemäßem Einbau von Gläsern durch den Kunden oder einer Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

7.5   Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung über den Warranty Claim. Unfrei oder ohne Abstimmung übermittelte Sendungen kann OXC zurückweisen.

8. Haftung und Rücktritt

9.1   OXC verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

9.2   Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und jener Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.

9.3   Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 2120 Wolkersdorf. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 2120 Wolkersdorf sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

9.4   Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Schlussbestimmungen

8.1   OXC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden.

8.2   Der Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden sowie reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.3   Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Ein Regress im Sinn des § 12 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.4   Sonnenbrillen gelten in der Europäischen Union als persönliche Schutzausrüstung nach der Verordnung (EU) 2016/425. Der Kunde ist verpflichtet, die Kennzeichnung und die mitgelieferte Benutzerinformation vollständig an seine Abnehmer weiterzugeben und die Produkte nicht zu verändern.

8.5   Da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht; das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz findet keine Anwendung. Eine Rücknahme mangelfreier Ware ist nur aus Kulanz und nur nach vorheriger Zustimmung von OXC in Textform möglich.